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   BFH, 03.12.1974 - VI R 189/73   

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https://dejure.org/1974,384
BFH, 03.12.1974 - VI R 189/73 (https://dejure.org/1974,384)
BFH, Entscheidung vom 03.12.1974 - VI R 189/73 (https://dejure.org/1974,384)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 1974 - VI R 189/73 (https://dejure.org/1974,384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Volksschullehrer - Aufwendungen für Studium - Heilpädagogik - Lehrbefähigung für Sonderschulen - Fortbildungskosten - Kenntnisvermittlung - Lehrerberuf - Gesellschaftliche Stellung - Sonderschullehrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 361
  • DB 1975, 865
  • BStBl II 1975, 280
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.07.1973 - IV R 27/72

    Aufwendungen eines HTL-Ingenieurs für TH-Studium Ausbildungskosten

    Auszug aus BFH, 03.12.1974 - VI R 189/73
    Wegen der unterschiedlichen beruflichen Qualifikation eines akademisch Vorgebildeten und eines Nichtakademikers wurden die Kosten eines Studiums der Architektur als Ausbildungskosten selbst in einem Fall beurteilt, in dem der Steuerpflichtige bereits vorher als Hochbauingenieur mit den Tätigkeiten eines Architekten befaßt war und den Titel auch ohne Studium hätte erwerben können (BFH-Urteil vom 24. Juli 1973 IV R 27/72, BFHE 110, 265, BStBl II 1973, 817).

    Da das Zweitstudium der Betriebswirtschaft den Steuerpflichtigen nach erfolgreichem Abschluß unabhängig von seinem ersten Studium der Volkswirtschaft zur Ausübung eines Berufs befähigte und der akademisch ausgebildete Architekt auch ohne seinen Beruf als Hochbauingenieur die Qualifikation für einen Beruf erworben hatte, wurden deshalb die Aufwendungen der Steuerpflichtigen in den vom BFH entschiedenen Fällen VI R 160/70 und IV R 27/72 als Ausbildungsaufwand angesehen.

  • BFH, 10.12.1971 - VI R 160/70

    Kosten eines Hochschulstudiums - Abschlußprüfungen - Ausbildungskosten -

    Auszug aus BFH, 03.12.1974 - VI R 189/73
    Unter Anwendung dieser Grundsätze wurden auch die Kosten eines Hochschulstudiums, das ein Steuerpflichtiger mit dem Ziel durchführte, die entsprechenden Abschlußprüfungen abzulegen, dem Ausbildungsbereich zugeordnet, obwohl es sich um ein dem bereits abgeschlossenen Erststudium verwandtes Zweitstudium handelte (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 160/70, BFHE 104, 231, BStBl II 1972, 255).

    Da das Zweitstudium der Betriebswirtschaft den Steuerpflichtigen nach erfolgreichem Abschluß unabhängig von seinem ersten Studium der Volkswirtschaft zur Ausübung eines Berufs befähigte und der akademisch ausgebildete Architekt auch ohne seinen Beruf als Hochbauingenieur die Qualifikation für einen Beruf erworben hatte, wurden deshalb die Aufwendungen der Steuerpflichtigen in den vom BFH entschiedenen Fällen VI R 160/70 und IV R 27/72 als Ausbildungsaufwand angesehen.

  • BFH, 12.07.1974 - VI R 125/72

    Aufwendungen - Studienassessorin - Zweisemestriges Studium -

    Auszug aus BFH, 03.12.1974 - VI R 189/73
    Wie der Senat mit dem Urteil vom 12. Juli 1974 VI R 125/72 (BFHE 113, 109) aber andererseits entschieden hat, sind Studienaufwendungen nicht unterschiedslos als Ausbildungsaufwand anzusehen.

    Diese Untersuchungen führten im Fall VI R 125/72 dazu, wegen der Kürze der wohl berufsbezogenen, nicht aber einen neuen Beruf eröffnenden Studien der Klägerin, bei denen kein Abschlußexamen vorgesehen war, Fortbildungs- und nicht Ausbildungsaufwand anzunehmen.

  • BFH, 09.11.1971 - VI R 109/69

    Verpflegungsmehraufwendungen bei Besuch von Fortbildungsveranstaltungen

    Auszug aus BFH, 03.12.1974 - VI R 189/73
    Mit ihrer Revision rügen die Kläger, daß das FG vom Urteil des BFH vom 9. November 1971 VI R 109/69 (BFHE 103, 516, BStBl II 1972, 147) abgewichen sei.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung VI R 109/69 ausgeführt hat, können in den Fällen, in denen die Fortbildungsveranstaltungen außerhalb des Wohnortes des Steuerpflichtigen durchgeführt werden, die dadurch verursachten Aufwendungen, zu denen auch Mehraufwendungen für Verpflegung gehören können, unter Anwendung der Pauschsätze der Abschn. 21 und 26 LStR 1970 geschätzt werden.

  • BFH, 16.03.1967 - IV R 266/66

    Abzugsfähigkeit von Promotionskosten als Betriebsausgaben im

    Auszug aus BFH, 03.12.1974 - VI R 189/73
    Mit dem Grundsatzurteil des BFH vom 16. März 1967 IV R 266/66 (BFHE 89, 511, BStBl III 1967, 723) wurde entschieden, daß die Kosten eines Hochschulstudiums stets nichtabzugsfähige Kosten der Berufsausbildung sind, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein erstmaliges oder ergänzendes Zweitstudium handele.
  • BFH, 23.08.1979 - VI R 87/78

    Mehraufwendung für Verpflegung - Fortbildungsveranstaltung - Werbungskosten -

    Mehraufwendungen für Verpflegung anläßlich von Fortbildungsveranstaltungen sind nicht nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abziehbar, wenn der Steuerpflichtige in keinem Arbeitsverhältnis steht und keine regelmäßige (feste) Arbeitsstätte besitzt (Abweichung von dem BFH-Urteil vom 3. Dezember 1974 VI R 189/73, BFHE 114, 361, BStBl II 1975, 280).

    Soweit der Senat in dem Urteil vom 3. Dezember 1974 VI R 189/73 (BFHE 114, 361, BStBl II 1975, 280) eine andere Auffassung vertreten hat, wird hieran nicht festgehalten.

  • BFH, 28.09.1984 - VI R 44/83

    Aufwendungen für "berufsintegrierendes" Erststudium an Fachhochschule mit

    An diesen Grundsätzen hat der BFH in der Folgezeit in den Fällen des Erststudiums unverändert festgehalten (bezüglich eines Zweitstudiums siehe die späteren Differenzierungen in den Urteilen vom 12. Juli 1974 VI R 125/72, BFHE 113, 109, BStBl II 1974, 712; vom 3. Dezember 1974 VI R 189/73, BFHE 114, 482, BStBl II 1975, 280, und vom 18. März 1977 VI R 2/76, BFHE 122, 77, BStBl II 1977, 547).
  • BFH, 13.03.1981 - VI R 26/79

    Aufwendung - Volksschullehrer - Hochschulstudium - Pädagogische Hochschule -

    Außerdem habe der BFH selbst in den Entscheidungen vom 3. Dezember 1974 VI R 189/73 (BFHE 114; 361, BStBl II 1975, 280) und vom 18. März 1977 VI R 2/76 (BFHE 122, 77, BStBl II 1977, 547) bei unbestreitbarem Vorliegen eines Hochschulstudiums Ausnahmen von dem Grundsatz zugelassen, daß ein Hochschulstudium stets auf einen Berufswechsel hindeute.

    Der Auffassung, daß der Beruf eines Volksschullehrers ein anderer ist als der eines Realschullehrers und damit die Aufwendungen eines Volksschullehrers zur Erlangung der Lehrbefugnis als Realschullehrer keine Fortbildungskosten, sondern Ausbildungskosten sind, steht auch nicht das Urteil des BFH in BFHE 114, 361, BStBl II 1975, 280 entgegen.

  • BFH, 08.05.1992 - VI R 134/88

    Zahnmedizin-Studiumskosten eines Humanmediziners als Werbungskosten

    Soweit der BFH in einigen Fällen (Urteile vom 12. Juli 1974 VI R 125/72, BFHE 113, 109, BStBl II 1974, 712; vom 3. Dezember 1974 VI R 189/73, BFHE 114, 361, BStBl II 1975, 280; vom 18. März 1977 I R 2/76, BFHE 122, 77, BStBl II 1977, 547) die Aufwendungen für ein Zweitstudium als Fortbildungskosten zum Abzug zugelassen habe, sei der Streitfall mit den entschiedenen Fällen nicht vergleichbar.
  • BFH, 10.07.1992 - VI R 19/91

    Werbungskosten durch Aufbaustudium "Diplom-Wirtschaftsingenieur"

    Diesen Grundsätzen folgend hat der Senat bei Aufwendungen für Zweitstudien auf die Studiendauer, die Art des Studienabschlusses und die Feststellung abgestellt, ob das Studium bei isolierter Betrachtung überhaupt für eine Berufsausübung ausreicht oder ob es nicht nur der Spezialisierung in einem bereits ausgeübten Beruf dient (vgl. das BFH-Urteil vom 3. Dezember 1974 VI R 189/73, BFHE 114, 361, BStBl II 1975, 280).
  • BFH, 14.02.1992 - VI R 26/90

    Werbungskosten durch Fortbildung von Sekundarstufe I zu II

    Der Senat hat jedoch in dem Urteil vom 3. Dezember 1974 VI R 189/73 (BFHE 114, 361, BStBl II 1975, 280) Aufwendungen eines Volksschullehrers für das Studium am heilpädagogischen Institut einer Universität, um die Lehrbefähigung an Sonderschulen zu erwerben, als Fortbildungskosten angesehen; der Senat sah als entscheidend an, daß das Studium spezielle pädagogische und psychologische Kenntnisse vermittelt, die auf dem ausgeübten Lehrerberuf aufbauen, und daß eine neue gesellschaftliche Stellung mit der Tätigkeit als Sonderschullehrer nicht verbunden ist.
  • BFH, 07.11.1980 - VI R 50/79

    Aufwendungen für ein Studium, das im Rahmen eines Dienstverhältnisses auf Weisung

    Dabei habe er für die Einordnung der Aufwendungen als Ausbildungs- oder Fortbildungskosten die Art des Studienabschlusses und die Feststellung als maßgebend angesehen, ob bei isolierter Betrachtung des Studiums dieses überhaupt für eine Berufsausübung ausreiche, oder ob es nicht nur der Spezialisierung in einem bereits ausgeübten akademischen Beruf diene (BFH-Urteil vom 3. Dezember 1974 VI R 189/73, BFHE 114, 361, BStBl II 1975, 280).
  • BFH, 16.01.1998 - VI R 92/96

    Aufwendungen für ein Vollstudium an einer Hochschule als Werbungskosten abziehbar

    Soweit der BFH die Aufwendungen für ein Hochschulstudium als Werbungskosten anerkannt hat, ohne überhaupt zu prüfen, ob der vorhandene Berufsabschluß des Steuerpflichtigen an einer Hochschule erworben worden war oder ein Hochschulstudium vorausgesetzt hat oder nicht (Urteil vom 3. Dezember 1974 VI R 189/73, BFHE 114, 361, BStBl II 1975, 280), handelt es sich um einen Ausnahmefall, der mit dem Streitfall nicht vergleichbar ist.
  • FG Schleswig-Holstein, 08.03.2000 - V 221/98

    Fortbildungskosten bei Aufbaustudium trotz erstmaliger Erlangung

    In dieser Auffassung sieht sich der Senat nicht zuletzt durch das Urteil des BFH vom 3. Dezember 1974 (BStBl II 1975, 280) bestärkt.
  • FG Münster, 12.12.1997 - 11 K 3328/97

    Aufwendungen für Erststudium bei Berufsausübung

    Lediglich im Falle eines Zweitstudiums hat der BFH Differenzierungen zugelassen (vgl. u.a. Urteile vom 12.07.1974 - VI R 125/72 -, BStBl II 1974, 712, vom 03.12.1974 - VI R 189/73 -, BStBl II 1975, 280, vom 18.03.1977 - VI R 2/76 -, BStBl II 1977, 547, vom 14.02.1992 - VI R 26/90 -, BStBl II 1992, 556, vom 14.02.1992 - VI R 106/90 -, BStBl II 1992, 962, vom 10.07.1992 - VI R, 19/91, BStBl II 1992, 966).
  • BFH, 23.06.1978 - VI R 127/77

    Fachhochschule - Student - Ausbildungskosten

  • BFH, 03.12.1974 - VI R 31/74

    Ausbildungskosten: Studium eines Volksschullehrers mit dem Ziel des Abschlusses

  • BFH, 18.03.1977 - VI R 2/76

    Aufwendungen einer Diplom-Psychologin - Teilnahme an Veranstaltungen eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.1996 - 1 K 2431/94

    Lohnsteuer; inländische Studienaufwendungen einer französischen

  • FG Münster, 19.12.1989 - VII 2905/86

    Lohnsteuer; Aufwendungen für ein Zweitstudium

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